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Personalbemessung in der Pflege (PeBem): Definition, Berechnung und rechtliche Grundlage

Was genau bedeutet Personalbemessung in der Pflege, was steckt hinter der Abkürzung PeBem, und wie wird der Personalbedarf konkret berechnet? Ein Überblick über Definition, Rechtsgrundlage und die praktischen Folgen für Pflegeheime.

1. Was ist Personalbemessung in der Pflege?

Personalbemessung beschreibt, wie viel Pflegepersonal mit welcher Qualifikation eine Einrichtung braucht, um ihre Bewohner:innen bedarfsgerecht zu versorgen. Statt Personal pauschal oder nach Erfahrungswerten einzuplanen, wird der Bedarf systematisch aus dem tatsächlichen Pflegebedarf der Bewohnerschaft abgeleitet – differenziert nach Pflegegraden und benötigten Qualifikationen.

In der stationären Altenhilfe ist diese Berechnung seit 2023 nicht mehr freiwillig, sondern gesetzlich über das Personalbemessungsverfahren PeBem geregelt.

2. Was ist PeBem (Personalbemessungsverfahren)?

PeBem ist das bundeseinheitliche Personalbemessungsverfahren für die stationäre Altenhilfe. Es sieht Personalanhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen vor, die beschreiben, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung der Pflegebedürftigen in den einzelnen Pflegegraden vereinbart werden kann. Pflegeeinrichtungen haben damit erstmals eine bundesweit einheitliche, verbindliche Grundlage, um mehr Personal zu vereinbaren.

PeBem ist dabei mehr als ein reines Rechenverfahren: Es ist zugleich eine Grundlage für transparente, bedarfsgerechte Personalplanung – und verändert damit auch die Arbeitsprozesse in den Einrichtungen grundlegend.

3. Rechtsgrundlage: § 113c SGB XI

Die gesetzliche Grundlage für PeBem ist § 113c Abs. 1 SGB XI. Die Einführung ist damit keine Option, sondern eine gesetzliche Verpflichtung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Einrichtungen, die den Umstellungsprozess vernachlässigen, riskieren rechtliche Konsequenzen und Einbußen in der Pflegequalität.

Weiterführende Informationen zur Personalbemessung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie in den Publikationen des GKV-Spitzenverbandes.

4. Wie wird die Personalbemessung berechnet?

Die wissenschaftliche Grundlage von PeBem bildet die Studie von Professor Heinz Rothgang (Rothgang et al. 2020) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Studie entwickelte einen sogenannten Interventionskatalog: Er übersetzt den individuellen Unterstützungsbedarf einer Bewohnerin oder eines Bewohners, der sich aus dem jeweiligen Pflegegrad ergibt, in konkrete pflegerische Interventionen – und schafft damit eine messbare, standardisierte Grundlage für die Personalberechnung.

Aus diesen Werten ergeben sich die bundeseinheitlichen Personalanhaltswerte je Pflegegrad, auf deren Basis Einrichtungen ihren Personalbedarf berechnen und mit den Kostenträgern vereinbaren. Eine ausführliche Einordnung des Interventionskatalogs – inklusive seiner Grenzen in der Praxis – finden Sie in unserem Beitrag PeBeM Interventionskatalog: Mehr als eine Checkliste?

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5. Was ändert sich dadurch für Pflegeheime?

Die Studie von Rothgang et al. (2020) zeigte, dass die Arbeitsorganisation in stationären Pflegeeinrichtungen bislang häufig nicht an den Qualifikationen der Pflegekräfte ausgerichtet war:

Pflegefachkräfte nutzten nur die Hälfte ihrer Arbeitszeit für pflegerische Interventionen. Gleichzeitig führten Hilfs- und Assistenzkräfte in einem Fünftel ihrer Arbeitszeit Maßnahmen durch, für die sie nicht ausreichend qualifiziert waren.

PeBem bringt Einrichtungen deshalb nicht nur zusätzliches Personal, sondern verlangt vor allem einen veränderten Qualifikationsmix: Aufgaben müssen klarer zwischen Pflegefachkräften und Pflegeassistenz- bzw. Hilfskräften verteilt werden (vgl. auch § 113c Abs. 3 SGB XI). Wird diese Verschiebung ignoriert, bleibt der Effekt von PeBem auf Pflegequalität und Arbeitsbedingungen deutlich hinter dem Möglichen zurück.

6. Von der Berechnung zur Umsetzung: Warum Zahlen allein nicht reichen

PeBem liefert eine Berechnung – keine fertige Organisation. Wie viele Fachkräfte und Assistenzkräfte eine Einrichtung nach der Personalbemessung erhält, ist die eine Seite. Wie diese Kräfte im Alltag eingesetzt werden – wer welche Aufgabe mit welcher Qualifikation übernimmt, wie die Tourenplanung dazu passt und wie das Team den Wandel mitträgt – ist die andere, deutlich aufwendigere Seite. Mehr dazu in unseren Beiträgen zur Organisationsentwicklung im Kontext von PeBem und zur stationären Tourenplanung.

Genau hier setzt unsere Beratung an: Wir begleiten Einrichtungen von der Ist-Analyse über die veränderte Aufgabenverteilung bis zur praktischen Umsetzung im Alltag.

André Zeidler

André Zeidler

Als ehemaliger Pflegedienstleiter weiß ich, wie komplex die praktische Umsetzung der Personalbemessung sein kann. Fragen? Schreiben Sie mir einfach unverbindlich und kostenlos eine Mail.

Verschlagwortet: PeBem Personalbemessung Organisationsentwicklung Pflege

Häufige Fragen zur Personalbemessung in der Pflege

Was bedeutet Personalbemessung in der Pflege?

Personalbemessung beschreibt, wie viel Pflegepersonal mit welcher Qualifikation eine Einrichtung benötigt, um ihre Bewohner:innen bedarfsgerecht zu versorgen. In der stationären Altenhilfe wird dieser Bedarf seit 2023 über das gesetzlich geregelte Personalbemessungsverfahren PeBem ermittelt.

Was ist PeBem (Personalbemessungsverfahren)?

PeBem ist das bundeseinheitliche Personalbemessungsverfahren für die stationäre Altenhilfe nach § 113c Abs. 1 SGB XI. Es legt Personalanhaltswerte fest, die beschreiben, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für die Versorgung der Pflegebedürftigen in den einzelnen Pflegegraden vereinbart werden kann.

Seit wann gilt die neue Personalbemessung in der Pflege?

Das Personalbemessungsverfahren PeBem gilt seit 2023 für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und basiert auf § 113c Abs. 1 SGB XI.

Wie wird die Personalbemessung nach PeBem berechnet?

Grundlage ist die Studie von Professor Heinz Rothgang (Rothgang et al. 2020) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Sie übersetzt den Unterstützungsbedarf, der sich aus dem Pflegegrad ergibt, über einen Interventionskatalog in pflegerische Maßnahmen und daraus in bundeseinheitliche Personalanhaltswerte.

Was ändert sich durch PeBem für Pflegeheime?

Neben mehr Personal verändert sich vor allem der Qualifikationsmix: Aufgaben werden stärker zwischen Pflegefachkräften und Assistenz- bzw. Hilfskräften aufgeteilt. Das erfordert eine angepasste Arbeits- und Ablauforganisation, nicht nur mehr Personal.

Wie bereite ich meine Einrichtung auf PeBem vor?

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